Kann man die Kosten für Betreutes Wohnen von der Steuer absetzen?
Philos_WB2023-04-04T14:38:45+02:00Ja, Wohn- und Betreuungskosten in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG von der Steuer absetzbar sein.