Wird eine private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, kann die pflegebedürftige Person über die sogenannte Verhinderungspflege bis zu 28 Tage lang weiter versorgt werden. Oft bietet sich die Verhinderungspflege auch als Übergangslösung bis zur Unterbringung in einem Angebot des betreuten Wohnens oder einer Senioren-Wohngemeinschaft an.