Für die Übernahme von Kosten für die Pflege ist die Pflegekassen Ihrer Krankenkasse zuständig. Je nach Zuordnung des Pflegebedürftigen zu einem der fünf Pflegegrade zahlt diese auf Antrag Leistungen aus der Pflegeversicherung. Lassen Sie sich am besten bei Ihrer Pflegekasse über die Ihnen zustehenden Leistungen beraten!