Ja, Wohn- und Betreuungskosten in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG von der Steuer absetzbar sein.
Ja, Wohn- und Betreuungskosten in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG von der Steuer absetzbar sein.